Information Schülerbeihilfe bzw. Unterstützung für Schulveranstaltungen des Bundesministeriums für Bildung
Zielgruppe und Voraussetzungen
- Ab 10. Schulstufe (keine 1. HAS oder 1. HAK, auch keine Repetentinnen und Repetenten dieser Schulstufe)
- Repetentinnen und Repetenten ab der 2. HAS oder 2. HAK können die Beihilfe beantragen.
- Altersgrenze: 35 Jahre
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt (z. B. EU-, EWR-Bürgerinnen und Bürger)
- Soziale Bedürftigkeit
Schulbeihilfe
- Antragsfrist für die Tagesschule (HAS, HAK, AUL): 31. Dezember 2020
- Antragsfrist für die Abendschule: im Wintersemester: 31. Dezember 2020, im Sommersemester: 31. Mai 2021
- bis zu € 1.130,00 (Ausnahmeregelungen)
Formulare und Wegweiser zum Ausdrucken finden Sie:
Unterstützung für Schulveranstaltungen:
- nur für mindestens 5-tägige Schulveranstaltungen (Schikurse, Sprachreisen, …)
- zusammen mit dem Antrag auf Schulbeihilfe bis 31. Dezember 2020
- bei Nachreichung: bis 30. April 2021
- bis zu € 180,00
Formulare und Wegweiser zum Ausdrucken finden Sie:
Ansprechpersonen:
Tagesschule: Mag. Schützelhofer
Abendschule: Mag. Siedler
Kontakt: schulbeihilfe@schulenbfi.onmicrosoft.com
Beachten Sie bitte, dass
- Anträge der Studierenden der Abendschule, die im SS 20/21 nach dem 15. Mai 2021 zur Bearbeitung an der Schule abgegeben werden, aus zeitlichen Gründen nicht mehr bearbeitet werden können!