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Schulbeihilfe & finanzielle Unterstützung

Information Schülerbeihilfe bzw. Unterstützung für Schulveranstaltungen des Bundesministeriums für Bildung

Zielgruppe und Voraussetzungen
  • Ab 10. Schulstufe (keine 1. HAS oder 1. HAK, auch keine Repetentinnen und Repetenten dieser Schulstufe)
  • Repetentinnen und Repetenten ab der 2. HAS oder 2. HAK können die Beihilfe beantragen.
  • Altersgrenze: 35 Jahre
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt (z. B. EU-, EWR-Bürgerinnen und Bürger)
  • Konventionsflüchtlinge
  • Schülerinnen und Schüler, die keine EWR bzw. EU-Bürgerinnen und Bürger und keine Konventionsflüchtlinge sind, wenn zumindest ein Elternteil in Österreich durch wenigstens fünf Jahre einkommensteuerpflichtig war und in Österreich den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hatte.
  • Soziale Bedürftigkeit
Schulinterne Ansprechpersonen:

Tagesschule: Mag. Schützelhofer
Abendschule: Tschirk MEd MA BA

Kontakt: schulbeihilfe@schulenbfi.onmicrosoft.com
Tagesschule- Unterstützung für Schulveranstaltungen:
  • nur für mindestens 5-tägige Schulveranstaltungen (Schikurse, Sprachreisen, …)
  • zusammen mit dem Antrag auf Schulbeihilfe bis 31. Dezember des jeweiligen Jahres
  • bei Nachreichung: bis 30. April
  • bis zu € 180,00
Abendschule

In der Abendschule sind die Anträge für die Schulbeihilfe pro Semester.

Zunächst müssen Sie das Zusatzblatt ausfüllen und bei Prof. Tschirk MEd MA BA abgeben:

  • Am besten geben Sie das Zusatzblatt gesammelt über Ihre/n ModulkoordinatorIn ab.
  • Oder Sie lassen Ihr Zusatzblatt direkt im Postfach von Prof. Tschirk MEd MA BA hinterlegen.

Die schulinterne Abgabefrist der Zusatzblätter für Studierende der Abendschule im Wintersemester 2023/24 ist der 01.12.2023.

Die von uns vorausgefüllten Antragsformulare werden im Postfach Ihres Modulvorstands hinterlegt. Im Anschluss müssen Sie das Antragsformular (welches Sie über Ihre/n ModulkoordinatorIn erhalten haben) vollständig ausfüllen (inkl. alle Beilagen) und bei der Bildungsdirektion fristgerecht abgeben.

Beachten Sie bitte: Wenn Sie Ihr Zusatzblatt nach dem 01.12.2023 abgeben, kann Ihr Antrag nicht mehr fristgerecht bearbeitet werden (Fristende der Bildungsdirektion ist der 31.12.2023). Es lohnt sich, die Abgabe des Zusatzblattes schon früher, am besten bis Ende September, zu erledigen.

Informationen der Bildungsdirektion
  • Antragsfrist für die Tagesschule (HAS, HAK, AUL): 31.12.2023
  • Antragsfrist für die Abendschule: im Wintersemester: 31.12.23, im Sommersemester: 31.05.24
  • bis zu € 1.130,00 (Ausnahmeregelungen)