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Schulbeihilfe & finanzielle Unterstützung

Information Schülerbeihilfe bzw. Unterstützung für Schulveranstaltungen des Bundesministeriums für Bildung

Sobald die konkreten Informationen (Datumsangaben etc.) für das Schuljahr 2022/2023 vorliegen, werden die Daten auf dieser Seite aktualisiert!
Zielgruppe und Voraussetzungen
  • Ab 10. Schulstufe (keine 1. HAS oder 1. HAK, auch keine Repetentinnen und Repetenten dieser Schulstufe)
  • Repetentinnen und Repetenten ab der 2. HAS oder 2. HAK können die Beihilfe beantragen.
  • Altersgrenze: 35 Jahre
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt (z. B. EU-, EWR-Bürgerinnen und Bürger)
  • Konventionsflüchtlinge
  • Schülerinnen und Schüler, die keine EWR bzw. EU-Bürgerinnen und Bürger und keine Konventionsflüchtlinge sind, wenn zumindest ein Elternteil in Österreich durch wenigstens fünf Jahre einkommensteuerpflichtig war und in Österreich den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hatte.
  • Soziale Bedürftigkeit
Schulinterne Ansprechpersonen:

Tagesschule: Mag. Schützelhofer
Abendschule: Mag. Karabeg

Kontakt: schulbeihilfe@schulenbfi.onmicrosoft.com
Tagesschule- Unterstützung für Schulveranstaltungen:
  • nur für mindestens 5-tägige Schulveranstaltungen (Schikurse, Sprachreisen, …)
  • zusammen mit dem Antrag auf Schulbeihilfe bis 31. Dezember des jeweiligen Jahres
  • bei Nachreichung: bis 30. April
  • bis zu € 180,00
Abendschule

QR-Code zum Online-Formular:

Bild

In der Abendschule sind die Anträge für die Schulbeihilfe pro Semester.
Sie müssen nur das Zusatzblatt ausfüllen und bei Frau Mag. Karabeg abgeben. Das von uns vorausgefüllte Antragsformular wird im Postfach Ihres Modulvorstands hinterlegt.
Die Schulinterne Abgabefrist der Zusatzblätter für Studierende der Abendschule ist der 27.04.2023.
Im Anschluss müssen Sie das Antragsformular vollständig ausfüllen (inkl. Beilagen) und bei der Bildungsdirektion fristgerecht abgeben.
Beachten Sie bitte: Wenn Sie Ihr Zusatzblatt nach dem 27.04.2023 abgeben, wird der Antrag nicht mehr Fristgerecht bearbeitet (Fristende der Bildungsdirektion ist der 31.05.2023).
Informationen der Bildungsdirektion
  • Antragsfrist für die Tagesschule (HAS, HAK, AUL): 31.12.2022
  • Antragsfrist für die Abendschule: im Wintersemester: 31. Dezember 2022, im Sommersemester: 31. Mai 2023
  • bis zu € 1.130,00 (Ausnahmeregelungen)