Am 21.12.2023 konnten sich mehrere Schulklassen der HAK/HAS BFI Wien (inkl. AbendHAK und AbendHAS bzw. MedienHAK mit Fernschule) sowie der IT-Schule einen persönlichen Eindruck vom Alltag eines Berufsrichters im Bezirksgericht Innere Stadt verschaffen. Richter Mag. Peter Wimmer verhandelte insgesamt 13 strafrechtliche Verfahren an diesem Vormittag und stand unseren SchülerInnen zwischen den Verhandlungen für Fragen zur Verfügung.
Im Rahmen des Verhandlungstages wurden Sachverhalte, welche unter den Tatbeständen der Entwendung, des Diebstahls, der Körperverletzung, des Betruges sowie unter Tatbeständen des Suchtmittelgesetzes zu subsumieren waren, verhandelt. In mehreren Strafsachen wurde ein erstinstanzliches Urteil gesprochen, andere Strafsachen mussten aus verschiedensten Gründen (zB zur Vorladung relevanter ZeugInnen) vertagt werden.
Nachfolgend ein kurzer Überblick über die Tatbestände, welche im Rahmen der Exkursion vor dem Bezirksgericht verhandelt worden sind:
§ 141 StGB (Entwendung): Die Entwendung bezieht sich auf die widerrechtliche Aneignung einer fremden beweglichen Sache, ohne dass dabei Gewalt gegen Menschen angewendet wird. Dieser Tatbestand ist weniger schwerwiegend als der Diebstahl.
§ 127 StGB (Diebstahl): Der Diebstahl umfasst die rechtswidrige Aneignung fremden Eigentums durch Wegnahme. Hierbei ist entscheidend, dass der Täter die Sache mit der Absicht wegnimmt, sich oder einem Dritten einen unrechtmäßigen Vorteil zu verschaffen.
§ 83 StGB (Körperverletzung): Körperverletzung liegt vor, wenn jemand absichtlich oder fahrlässig die körperliche Unversehrtheit eines anderen beeinträchtigt. Dies kann durch physische Gewalt, aber auch durch gefährliche Handlungen geschehen.
§ 146 StGB (Betrug): Betrug liegt vor, wenn jemand durch Täuschung eine Person zu einer Handlung veranlasst, die zu deren Vermögensschaden führt. Die Täuschung muss dabei geeignet sein, Irrtum zu erregen und so das Opfer zu einer für dieses nachteiligen Verfügung zu bewegen.
Tatbestände des Suchtmittelgesetzes: Hier werden verschiedene Handlungen im Zusammenhang mit illegalen Suchtmitteln geregelt.
Besonderer Dank gilt Richter Mag. Peter Wimmer für die Beantwortung der zahlreichen rechtsspezifischen Fragen der SchülerInnen, der Erzählung heiterer Anekdoten aus seiner langjährigen richterlichen Praxis sowie – insbesondere – für die Möglichkeit, der Teilnahme mehrerer Schulklassen an seinen Verhandlungen am 21.12.2023. Ebenso gilt ganz besonderer Dank Frau Prof. Dr. Lucija Menzel für die Organisation der Exkursion.
Beitrag verfasst von: Prof. Reinhard Furtner, PhD