Präambel
Im Rahmen des Projekts „BYOD Pilotklasse – 1. HAK 2025/26“ wird ab dem Schuljahr 2025/26 in der 1. Klasse der Handelsakademie ein Konzept umgesetzt, bei dem die Schülerinnen und Schüler ihre eigenen digitalen Endgeräte (Bring Your Own Device – BYOD) im Unterricht verwenden. Ziel ist es, digitale Endgeräte sinnvoll und lernförderlich in den Regelunterricht zu integrieren. Diese Nutzungsbedingungen regeln die Rahmenbedingungen für den Einsatz privater Geräte im schulischen Kontext.
Verantwortung der Schülerinnen und Schüler
Geräte und Funktionalität
Jede/r Schüler/in ist selbst verantwortlich für die Bereitstellung eines funktionsfähigen digitalen Endgeräts (z.B. Laptop, Tablet) gemäß den technischen Mindestanforderungen, die von der Schule kommuniziert werden. Dazu gehört auch die Sicherstellung eines ausreichenden Akkuladestands für den Unterrichtstag.
Sorgfaltspflicht
Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, sorgsam mit ihrem Gerät umzugehen und es vor Beschädigung, Verlust oder Diebstahl zu schützen. Die Schule übernimmt keine Haftung für Schäden, Verlust oder Diebstahl privater Geräte.
Software und Lizenzen
Die Schülerinnen und Schüler sind für die Installation und Lizenzierung der für den Unterricht notwendigen Software selbst verantwortlich, sofern diese nicht von der Schule bereitgestellt wird.
Datensicherung
Es wird empfohlen, regelmäßig Sicherungskopien der auf dem Gerät gespeicherten Daten anzufertigen.
Nutzung im Unterricht
Die Nutzung der Geräte im Unterricht erfolgt nach Anweisung der Lehrkräfte und dient primär unterrichtlichen Zwecken. Private Nutzung ist während des Unterrichts nur in Ausnahmefällen und mit ausdrücklicher Genehmigung der Lehrkraft gestattet.
Verantwortungsbewusstes Verhalten
Die Schülerinnen und Schüler verpflichten sich zu einem verantwortungsbewussten und respektvollen Umgang mit den Geräten und den digitalen Medien. Dies beinhaltet insbesondere die Einhaltung der geltenden Gesetze (z.B. Urheberrecht, Datenschutz) und der schulischen Regeln.
Nutzung des Schulnetzwerks und Internets
Die Nutzung des schuleigenen WLAN-Netzwerks ist für unterrichtliche Zwecke gestattet.
Die Schule behält sich das Recht vor, den Zugang zum Netzwerk bei Missbrauch einzuschränken oder zu sperren.
Die Schülerinnen und Schüler sind für die Inhalte verantwortlich, die sie über das Schulnetzwerk abrufen oder verbreiten. Illegale, anstößige oder jugendgefährdende Inhalte sind strikt untersagt.
Datenschutz und Sicherheit
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen (siehe separates Datenschutzkonzept).
Die Schülerinnen und Schüler sind angehalten, ihre Geräte durch geeignete Maßnahmen (z.B. Passwortschutz, Virenschutz) vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
Bei Verlust oder Diebstahl des Geräts ist die Schule umgehend zu informieren.
Support und Troubleshooting
Die Schule bietet im Rahmen ihrer Möglichkeiten Unterstützung bei technischen Problemen an, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Geräte im Unterricht auftreten.
Für rein private Geräteprobleme oder Defekte sind die Schülerinnen und Schüler selbst verantwortlich.
Konsequenzen bei Verstößen
Bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen können je nach Schwere des Verstoßes erzieherische Maßnahmen bis hin zu disziplinarischen Maßnahmen gemäß der Schulordnung ergriffen werden. Dies kann auch den temporären oder dauerhaften Entzug der Erlaubnis zur Nutzung des privaten Geräts im Unterricht umfassen.
Gültigkeit und Änderungen
Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Dauer des Projekts „BYOD Pilotklasse – 1. HAK 2025/26“ im Schuljahr 2025/26.
Die Schule behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen bei Bedarf anzupassen. Änderungen werden den Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern rechtzeitig mitgeteilt.
Anforderungen an Endgeräte
Um einen reibungslosen und effektiven Einsatz digitaler Geräte im Unterricht der BYOD-Pilotklasse zu gewährleisten, ist es notwendig, bestimmte Mindestanforderungen an die mitgebrachten Geräte zu definieren. Im Folgenden werden die technischen Spezifikationen beschrieben, die Ihr Gerät erfüllen muss, um den Anforderungen des Unterrichts gerecht zu werden. Dabei orientieren wir uns an den durch den OEAD (Österreichs Agentur für Bildung und Internationalisierung) angeschafften bzw. empfohlenen Geräte aus dem Schuljahr 2021/22, die in vielen Mittelschulen in Österreich im Unterricht verwendet wurden.
Windows Laptops (neu oder refurbished)
- Betriebssystem: Windows 10 oder aktueller
- Prozessor: Intel Core i5 der 8. Generation oder vergleichbar
- Arbeitsspeicher: 8 GB RAM
- Speicher: mindestens 250 GB SSD
- Bildschirmgröße: mindestens 13 Zoll
- Anschlüsse: USB-A, USB-C, HDMI, Kopfhöreranschluss
- WLAN: 802.11ac (Wi-Fi 5)
- Webcam und Mikrofon: integriert
- Akkulaufzeit: mindestens 5 Stunden
MacBooks
- Modell: MacBook Air ab Modelljahr 2018 oder neuer
- Betriebssystem: macOS aktuell
- Prozessor: Intel Core i5 (Dual-Core) oder Apple M1
- Arbeitsspeicher: mind. 8 GB RAM
- Speicher: mind. 128 GB SSD
- Bildschirmgröße: mind. 13 Zoll Retina-Display
- WLAN: 802.11ac (Wi-Fi 5)
- Anschlüsse: USB-C (Adapter auf HDMI/USB-A empfohlen)
- Webcam/Mikrofon: integriert
- Akkulaufzeit: mind. 5 Stunden
iPads
- Modell: iPad (9. Generation) oder neuer
- Betriebssystem: iPadOS aktuell
- Speicher: mindestens 64 GB
- Bildschirmgröße: mindestens 10,2 Zoll
- Zubehör: Tastatur mit Schutzhülle und Eingabestift empfohlen
- WLAN: 802.11ac (Wi-Fi 5)
- Akkulaufzeit: mindestens 5 Stunden
Tablets (Andere Hersteller, z.B. Samsung, Lenovo etc.)
- Modell: Samsung Galaxy Tab S6 Lite oder vergleichbar
- Betriebssystem: Android aktuell
- Prozessor: Octa-Core mit mindestens 2,3 GHz
- Arbeitsspeicher: 4 GB RAM
- Speicher: mindestens 64 GB
- Bildschirmgröße: mindestens 10,4 Zoll
- Anschlüsse: USB-C, Kopfhöreranschluss
- Zubehör: Tastatur mit Schutzhülle und Eingabestift empfohlen
- WLAN: 802.11ac (Wi-Fi 5)
- Akkulaufzeit: mindestens 5 Stunden
Einverständniserklärung
Die Teilnahme an der BYOD-Pilotklasse setzt das Einverständnis der Schülerin/des Schülers und der Erziehungsberechtigten mit diesen Nutzungsbedingungen voraus. Die Einverständniserklärung erfolgt durch Unterschrift auf einem separaten Formular.
Wien, am 20. April 2025