Informationen zur Handelsschulabschlussprüfung für Berufstätige
Termine: | jeweils im September/Oktober (Herbsttermin), im Jänner/Februar (Wintertermin) und im Mai/Juni (Sommertermin) eines jeden Schuljahres |
Prüfung: | In Deutsch und im Prüfungsgebiet „Übungsfirma“ müssen je eine schriftliche und in Englisch und im Prüfungsgebiet „Betriebswirtschaftliches Kolloquium“ je eine mündliche Prüfung abgelegt werden. Die Vorbereitung erfolgt im Rahmen des Unterrichts. |
Um antreten zu können, müssen die Unterrichtsgegenstände der ersten 4 Semester, außer Mathematik, abgeschlossen sein. Selbstverständlich kann man auch zu einem späteren Zeitpunkt zur Handelsschulabschlussprüfung antreten. In jedem Fall ist es wichtig, sich rechtzeitig anzumelden.
Kompensationsprüfung
Negative Klausuren können durch eine mündliche Kompensationsprüfung ausgebessert werden. Dazu muss man sich an der Schule spätestens drei Tage nach der Vorkonferenz zu den Klausuren schriftlich anmelden. Wird diese Möglichkeit nicht in Anspruch genommen, muss die negative Klausur im nächsten Termin wiederholt werden, die mündlichen Prüfungen dürfen aber absolviert werden.
Anmeldeschluss siehe Terminliste