Information Schülerbeihilfe bzw. Unterstützung für Schulveranstaltungen des Bundesministeriums für Bildung
Zielgruppe und Voraussetzungen
- Ab 10. Schulstufe, d.h. ab der 2. Klasse HAS/HAK bzw. AUL (keine 1. HAS oder 1. HAK, auch keine Repetentinnen und Repetenten dieser Schulstufe)
- Repetentinnen und Repetenten ab der 2. HAS oder 2. HAK können die Beihilfe beantragen.
- Altersgrenze: 35 Jahre
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt (z. B. EU-, EWR-Bürgerinnen und Bürger)
- Konventionsflüchtlinge
- Schülerinnen und Schüler, die keine EWR bzw. EU-Bürgerinnen und Bürger und keine Konventionsflüchtlinge sind, wenn zumindest ein Elternteil in Österreich durch wenigstens fünf Jahre einkommensteuerpflichtig war und in Österreich den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hatte.
- Soziale Bedürftigkeit
Schulinterne Ansprechpersonen:
Tagesschule: Eva Pultar (eva.pultar@schulenbfi.at)
Abendschule: Tschirk MEd MA MA (philipp.tschirk@schulenbfi.at)
Tagesschule- Unterstützung für Schulveranstaltungen:
- nur für mindestens 5-tägige Schulveranstaltungen (Schikurse, Sprachreisen, …)
- zusammen mit dem Antrag auf Schulbeihilfe bis 31. Dezember des jeweiligen Jahres
- bei Nachreichung: bis 30. April
- bis zu € 180,00
Abendschule
In der Abendschule sind die Anträge für die Schulbeihilfe pro Semester.
Zunächst müssen Sie das Zusatzblatt (Downloadlink unten) ausfüllen und bei Prof. Tschirk MEd MA MA abgeben, entweder über den oder die ModulkoordinatorIn oder selbstständig durch Abgabe ins Postfach von Prof. Tschirk MEd MA MA. Das von uns vorausgefüllte Antragsformular wird im Postfach Ihres Modulvorstands hinterlegt.
Die schulinterne Abgabefrist der Zusatzblätter für Studierende der Abendschule im Sommersemester 2026 ist der 30. April 2026.
Im Anschluss müssen Sie das Antragsformular (welches Sie über Ihre/n ModulkoordinatorIn erhalten haben) vollständig ausfüllen (inkl. Beilagen) und bei der Bildungsdirektion fristgerecht abgeben.
Beachten Sie bitte: Wenn Sie Ihr Zusatzblatt nach dem 30. April 2026 abgeben, kann Ihr Antrag nicht mehr fristgerecht bearbeitet werden (Fristende der Bildungsdirektion ist der 31. Mai 2026). Es lohnt sich, die Abgabe des Zusatzblattes schon früher, am besten bis Ende Februar, zu erledigen.
Das Zusatzblatt muss beim Modulkoordinator/der Modulkoordinatorin abgegeben werden:
Informationen der Bildungsdirektion
- Antragsfrist für die Tagesschule (HAS, HAK, AUL): 31.12.2024
- Antragsfrist für die Abendschule: im Wintersemester: 31.12.24, im Sommersemester: 31.05.25
- bis zu EUR 1.764,00 (Ausnahmeregelungen)




