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Berufsreifeprüfung

Kontakte und Auskunft

Sekretariatszeiten für die Berufsreifeprüfung (BRP) für Montag, Dienstag und Donnerstag – Änderungen vorbehalten; Maileingänge werden auch an Tagen ohne BRP-Sekretariat bearbeitet;

Donnerstag, 5.12.2024: 12.30 bis 16.30 Uhr

Montag, 9.12.2024: 8.15 bis 12.45 Uhr
Dienstag, 10.12.2024: 8.15 bis 12.45 Uhr
Donnerstag, 12.2.2024: 12.30 bis 16.30 Uhr

Vorankündigung:
Die Schulen des BFI Wien sind aufgrund der Weihnachtsferien vom 21. Dezember 2024 bis inkl. 6. Jänner 2025 geschlossen!

Die Gebührenlisten und Informationsblätter für die KandidatInnen, die zur BRP im Wintertermin 2025 antreten werden, werden bis 17. Dezember 2024 per (Sammel-)Mail zugesandt.



Hinweise zur Anmeldung für die BRP (Details und siehe Punkt 8.):

  • Anmeldung für die BRP im Sommer 2025:
    Restplatzvergabe ab 20.11.2024 bis 12.12.2024

    Es gibt freie Plätze für BKS mündlich, Deutsch, Englisch schriftlich oder mündlich, den Fachbereich BWL / RW und Mathematik!
  • Anmeldung für die BRP im Herbst 2025: im März 2025 (genaues Datum folgt)
  • Vor den Anmeldetagen ist keine Anmeldung möglich!

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Sekretariat für die Berufsreifeprüfung:

01 / 587 96 50 – 60011 DW., Frau Karin GROSSINGER (Nur zu den oben angeführten Dienstzeiten telefonisch erreichbar!)

Adresse (= Prüfungsort für externe BRP):

Schulen des BFI Wien, Margaretenstraße 65, 6. Stock (Sekretariat – Lift bis zum 5. Stock), 1050 Wien

E-Mail:

office@schulenbfi.at  – bei Stornierung einer Prüfung
karin.grossinger@schulenbfi.at – für allgemeine Anfragen

Externistenprüfungskommission:

Mag. Claudia RYSAVY (Vorsitzende)
Prof. Mag. Funda ÖZTÜRK, BA (Schriftführerin)

Hinweise für Antritte zur BRP im Sommer 2023:

Im eigenen Interesse ersuchen wir die BRP-KandidatInnen nur OHNE Krankheitssymptome bei der Berufsreifeprüfung anzutreten.

Im Krankheitsfall wird um eine Arztbestätigung ersucht (siehe Punkt 9. Stornobedingungen). Desinfektionsmittelspender sind in der Schule beim Eingang und in jedem Stockwerk neben dem Lift vorhanden.

Überblick

  1. Allgemeine Informationen zur Berufsreifeprüfung (BRP)
  2. Vorbereitungslehrgänge zur BRP beim BFI Wien
  3. Zulassung zur Berufsreifeprüfung
  4. Berufsreifeprüfungszeugnis (Gesamtzeugnis)
  5. Allgemeine Hinweise – Bitte beachten
  6. Informationen zu Teilprüfungen – Themenkreise zur BRP
  7. Wo finde ich den Prüfungstermin / die Uhrzeit / den Prüfungssall? Was nehme ich zur Prüfung mit?
  8. Aktuelle Prüfungstermine / Anmeldung
  9. Stornobedingungen betreffend Prüfungsantritt

Diese Website wird laufend aktualisiert und ergänzt. Bitte informieren Sie sich regelmäßig. Vielen Dank!

Anmerkung:
Die selbständige Einholung der Informationen (auch auf dieser Website) obliegt den BRP-KandidatInnen!

1. Allgemeine Informationen zur Berufsreifeprüfung (BRP):

Detaillierte Informationen über die Berufsreifeprüfung, die aus vier Teilprüfungen (Deutsch, Mathematik, Lebende Fremdsprache und Fachbereich) besteht, entnehmen Sie bitte der Homepage des Bundesministeriums für Bildung.

Die vier Teilprüfungen an unserer Handelsakademie setzen sich wie folgt zusammen:

  • Deutsch: fünfstündige schriftliche Klausurarbeit (am Computer geschrieben) und ca. 15-minütige mündliche Prüfung (ca. 1 Monat nach der schriftlichen Prüfung)
  • Lebende Fremdsprache: Englisch einschließlich Wirtschaftssprache: fünfstündige schriftliche Klausurarbeit oder alternativ ca. 15-minütige mündliche Prüfung.
    Alternativ: BKS – Bosnisch / Kroatisch / Serbisch: ca. 15-minütige mündliche Prüfung
  • Mathematik und angewandte Mathematik: viereinhalbstündige schriftliche Klausurarbeit; bei negativer Beurteilung: Möglichkeit einer ca. 15-minütigen mündlichen Kompensationsprüfung (ist sofort nach der Notenbekanntgabe extra anzumelden)
    Aktuell wird GEOGEBRA für die BRP nicht genutzt!
  • Fachbereich Betriebswirtschaftslehre / Rechnungswesen: fünfstündige schriftliche Klausurarbeit + mündliche Prüfung (ca. 1 Monat nach der schriftlichen Prüfung); oder
    Projektorientierte Arbeit einschließlich Präsentation und Diskussion (nur bei zeitgerechter Einreichung – in Abstimmung mit dem Prüfer – möglich! Keine Projektbetreuung durch die Schule möglich) + mündliche Prüfung

Voraussetzung für die Zulassung zur Berufsreifeprüfung (= Genehmigung für den Antritt zur gesamten BRP durch die Externistenprüfungskommission):

Als Voraussetzung für die Zulassung zur Berufsreifeprüfung ist eine abgeschlossene berufliche Erstausbildung notwendig: z.B. Lehrabschluss, berufsbildende mittlere Schule (HAS), Schule für Gesundheits- und Krankenpflege, Fachschule, Werkmeisterschule uvm.
Die Zulassung muss rechtzeitig vor der ersten Teilprüfung beantragt werden, um den Erhalt der Zulassung vor Antritt der ersten Teilprüfung zu gewährleisten!

Es darf nur bei einer Externistenprüfungskommission ein Ansuchen um Zulassung gestellt werden und dann auch nur vor dieser Externistenprüfungskommission der (die) Prüfungsantritt(e) erfolgen. Prüfungsantritte einer zweiten Externistenprüfungskommission werden nicht anerkannt!

Die Zulassung zur BRP kann nur einmal beantragt werden und ist für alle vier Teilprüfungen gültig!

Nach dem Ansuchen um Zulassung an unserer Schule (bei der Externistenprüfungskommission) müssen Sie zumindest eine der vier Teilprüfungen vor der Externistenprüfungskommission der Schulen des BFI Wien ablegen. Die anderen Prüfungen können auch bei einer für die BRP zugelassenen Erwachsenenbildungseinrichtung abgelegt werden. Nachträglich vorgelegte Zeugnisse einer Erwachsenenbildungseinrichtung – ausgestellt vor 2017 – werden nicht mehr anerkannt.

BRP-Termine gibt es im Herbst, Winter und Sommer (weniger Plätze beim Sommertermin!). – siehe auch Punkt 5.

2. Vorbereitungslehrgänge zur BRP beim BFI Wien:

Das BFI Wien (nicht die Schulen des BFI Wien!) bietet Vorbereitungslehrgänge zur Berufsreifeprüfung an. Die 2-semestrigen Lehrgänge starten immer im Frühjahr und im Herbst. Informationen gibt es auf der Website des BFI Wien.

Die Genehmigung des Fachbereiches ist bitte vor Kursbuchung mit unserer Externistenprüfungskommission abzuklären – Kontaktaufnahme per Mail an karin.grossinger@schulenbfi.at

Kontaktdaten für die BRP-Vorbereitungskurse: BFI Wien, Service-Center, Tel. 01 / 811 78 – 10100 DW., 1030 Wien, Alfred-Dallinger-Platz 1 (direkt neben der U3-Station Schlachthausgasse in 1030 Wien)

3. Zulassung zur Berufsreifeprüfung (BRP)

Antragstellung

  • persönlich bei Frau Grossinger im Sekretariat der Schulen des BFI Wien in 1050 Wien, Margaretenstraße 65 / 6. Stock
  • zu den oben angeführten BRP-Sekretariatszeiten (Achtung! Bei Personalausfällen kurzfristige Zeitänderung auf dieser Website möglich!)

Zulassungsvergabe aufgrund der zuletzt großen Nachfrage an:

  • FIX an alle BFI-KandidatInnen (vom BFI Wien und ehemaliger SchülerInnen der Schulen des BFI Wien) – mit Nachweis über den Kurs- bzw. Schulbesuch
  • SONDERREGELUNG für externe Kandidatinnen von z.B. Europaakademie Dr. Roland, VHS, WIFI, KandidatInnen ohne Vorbereitungskurs etc.:
    NUR im Zuge unserer RESTPLATZVERGABE der Prüfungsplätze (siehe Punkt 8.).
    Wenn der gewünschte Prüfungsplatz noch frei ist, ist gleichzeitig ein Ansuchen um Zulassung möglich (benötigte Unterlagen siehe Punkt 3.). Bitte den Nachweis über die Kursdauer mitbringen.
    Bei Erhalt eines fixen Prüfungsplatzes ist dieser Prüfungsantritt einzuhalten!

    (Erklärung: Mit der Zulassung sind sie an die Externistenprüfungskommission der Schulen des BFI Wien gebunden. Da nur eine beschränkte Anzahl an Maturaplätzen für die Tages- und AbendschulmaturantInnen, BFI Wien-KandidatInnen und ehemalige SchülerInnen sowie für Personen mit bereits erhaltener Zulassung zur BRP zur Verfügung steht, ist die Zulassungsvergabe nicht an alle externen BRP-InteressentInnen möglich.)
Ansonsten ist bis auf weiteres KEIN Ansuchen um Zulassung für EXTERNE KandidatInnen möglich!
Die Zulassung zur BRP kann nur einmal beantragt werden und ist für alle vier Teilprüfungen gültig!
Die Beantragung einer weiteren Zulassung bei einer anderen Externistenprüfungskommission ist nicht zulässig!

Bitte bringen Sie zum Ansuchen zur Zulassung folgende Dokumente vollzählig im ORIGINAL mit (ansonsten ist kein Ansuchen möglich; die ORIGINAL-Dokumente sind vorzulegen; sofortige Rückgabe nach dem Kopiervorgang).

  • Geburtsurkunde
  • Meldezettel
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Lichtbildausweis
  • das Zeugnis, welches Sie berechtigt, zur Berufsreifeprüfung anzutreten (z.B. Lehrabschlussprüfungszeugnis, HAS-Abschlussprüfungszeugnis etc.)
  • bei Namensänderung: das dazugehörige Dokument (z.B. Heiratsurkunde)
  • Bekanntgabe des gewünschten Fachbereiches (z.B. BWL/RW, Politische Bildung, Gesundheit & Soziales etc.) zwecks Genehmigung.
    Für die Genehmigung / Ausstellung der Zulassung muss der entsprechende Nachweis zur Genehmigung des Fachbereiches erbracht werden (Zeugnis bzw. Dienstbestätigung mit Tätigkeitsbeschreibung über eine mindestens 3-jährige berufliche Tätigkeit im gewünschten Fachbereich)!
    Sie erhalten mit der Zulassung auch einen Bescheid über die Genehmigung des Fachbereiches.
  • Vorlage diverser Zeugnisse zwecks Anrechnung / Entfall von Teilprüfungen (Diplom der Gesundheits- und Krankenpflegeschule, Werkmeisterbrief uvm.)
  • KandidatInnen des BFI Wien: Kurs- oder Anmeldebestätigung des BRP-Vorbereitungskurses
    (KandidatInnen der Schulen des BFI Wien erbringen den Nachweis mit ihrem vorgelegten Zeugnis.)
    externe KandidatInnen: Nachweis ihrer Erwachsenenbildungseinrichtung über die Kursdauer
  • € 40,- (bar, Bankomat) für die einmalige BRP Verwaltungsgebühr der Schulen des BFI Wien.
    Für die restliche Gebühr erhalten Sie eine Gebührenaufstellung mit der für die Überweisung benötigten Bankverbindung.
  • für eine vorläufige Zulassung während der Lehrzeit: ORIGINAL-Lehrvertrag (das Lehrabschlussprüfungszeugnis ist nach Prüfungsabschluss ohne Aufforderung nachzubringen; danach wird kostenfrei eine endgültige Zulassung ausgestellt.)
    Zu beachten ist, dass erst nach der Lehrabschlußprüfung und Ausstellung der endgültigen Zulassung zur BRP die letzte der vier Teilprüfungen abgelegt werden darf.
  • Ausstellung einer vorläufigen Zulassung vor Vollendung des 19. Lebensjahres möglich: In diesem Fall wird auf Antrag ab dem 19. Lebensjahr eine endgültige Zulassung ausgestellt (ohne Zusatzkosten).
    Vor Vollendung des 18. Lebensjahres: Erziehungsberechtigte(r) zwecks Unterschrift
    Zu beachten ist, dass erst nach Vollendung des 19. Lebensjahres die letzte der vier Teilprüfungen abgelegt werden darf.
Bitte kommen Sie erst zum Ansuchen, wenn Sie ALLE Dokumente VOLLZÄHLIG IM ORIGINAL vorlegen können – auch für die Genehmigung des von Ihnen gewünschten Fachbereiches!

Ihr Ansuchen mit Ihrer Unterschrift ist verbindlich!
Mit dem Erhalt der Zulassung zur BRP sind Sie an unsere Externistenprüfungskommission gebunden und dürfen bei keiner anderen Externistenprüfungskommission zur Prüfung antreten.
Wir können trotz Zulassung zur Berufsreifeprüfung bei unserer Externistenprüfungskommission FÜR KEINEN FIXEN PRÜFUNGSPLATZ ZUM WUNSCHTERMIN garantieren.

Die Anmeldung zu einer Prüfung zu den Terminen Herbst, Winter und Sommer erfolgt gesondert NUR zu den Anmeldetagen oder danach bei der Vergabe der Restplätze (auch an externe Personen).
Beachten Sie: Die Anmeldetage für die Prüfung können bis zu 6 Monate vor dem Prüfungstermin stattfinden (z.B. Anmeldung für Sommertermin). Bitte informieren Sie sich daher laufend darüber auf dieser Homepage (Punkt 8.). Die Anmeldetage werden zeitgerecht bekanntgegeben.
Ansonsten ist keine Prüfungsanmeldung möglich!

Bearbeitung:

Bitte um RECHTZEITIGE ANTRAGSTELLUNG!

Es werden KEINE ZULASSUNGEN aufgrund einer Anfrage und Übermittlung von Dokumenten per Mail ausgestellt und auch keine Zulassungen nach Fertigstellung per Mail oder Post zugesandt!

Dauer der Ausstellung:
Die Ausstellung der Zulassung dauert – je nach Schulbetrieb (!) in der Regel bis zu drei Wochen; zu Schulspitzenzeiten (siehe Hinweis Punkt 5.) kann die Bearbeitung länger dauern. Die Bearbeitungszeit hängt auch von der Verfügbarkeit der zuständigen Personen der Kommission ab.
Während der Sommerferien ist eine Unterfertigung der Zulassung zur BRP durch die Externistenprüfungskommission ferienbedingt nicht möglich! Antragstellung ab Ende August wieder möglich.

Nach Fertigstellung der Zulassung werden Sie per Mail verständigt (bitte nicht vorher abholen kommen!), dass Sie diese zu den oben angeführten BRP-Sekretariatszeiten PERSÖNLICH – gegen Vorlage der Überweisungsbestätigung und eines amtlichen Lichtbildausweises (nicht der Bankomatkarte, Bahnkarte oder E-Card!) – abholen können. Vorab übermittelte Überweisungsbestätigungen können nicht berücksichtigt werden. Als Überweisungsbestätigung zählt ein Kontoauszug oder Ausdruck der Online Banking-Überweisung, nicht jedoch ein Erlagschein mit dem Stempel des Selbstbedienungsapparates des Bankinstituts!

4. Berufsreifeprüfungszeugnis (= Gesamtzeugnis):

  • Ansuchen um Ausstellung des Gesamtzeugnisses bitte mittels Mail an karin.grossinger@schulenbfi.at:
    die Teilprüfungszeugnisse bitte im Mailanhang (PDF) übermitteln
    (die ORIGINAL-Teilprüfungszeugnisse müssen bei der Abholung vorgelegt werden)
  • Sollten Sie Ihre letzte Teilprüfung bei unserer Externistenprüfungskommission positiv abgelegt haben und bereits alle Kopien der anderen Teilprüfungszeugnisse vorgelegt haben, senden Sie bitte ein Mail an karin.grossinger@schulenbfi.at bezüglich Ausstellung des Gesamtzeugnisses.
  • Hinweis: Gesamtzeugnisse werden erst ausgestellt, wenn alle bisherigen Gebühren bezahlt wurden. Bitte um rechtzeitige Beantragung. Bedenken Sie, dass am Ende einer BRP im Sekretariat zusätzlich Zeugnisse und Bescheide auszustellen sind etc., sowie die Abrechnung der gesamten Prüfung erfolgt und dies – neben dem Schulsekretariat – eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt.
    Während der Sommerferien ist eine Unterfertigung des Gesamtzeugnisses durch die Externistenprüfungskommission ferienbedingt nicht möglich! Deshalb ist der Antrag nur bis Ende Juni möglich!!
    Danach ist die Ausstellung erst wieder ab Ende August möglich.

Die Ausstellung des Gesamtzeugnisses dauert in der Regel bis zu einer Woche und kann – nach Verständigung per Mail – zu den BRP-Sekretariatszeiten gegen € 14,30 (bar, Bankomat), Vorlage eines Lichtbildausweises und der ORIGINAL-Teilprüfungszeugnisse abgeholt werden.

Hinweis: Das Berufsreifeprüfungszeugnis ist nur gemeinsam mit den ORIGINAL-Teilprüfungszeugnissen gültig!

Bitte bewahren Sie Ihre Zulassung und die Zeugnisse gut auf. Duplikate sind kostenpflichtig und nicht sofort erhältlich.

5. Allgemeine Hinweise

Anmeldung:

Die Anmeldung zu einer Prüfung zu den Terminen Herbst, Winter und Sommer erfolgt gesondert nur zu den Anmeldetagen oder danach bei der Vergabe der Restplätze. Informationen betreffend Anmeldevorgang entnehmen Sie bitte Punkt 8.

Stornierte Prüfungsanmeldungen werden für keinen späteren Termin vorgemerkt / umgebucht.
Neuanmeldung zu den Anmeldetagen erforderlich!

Die fixe Anmeldung zur Prüfung mit Ihrer Unterschrift ist verbindlich!
Merken Sie Ihren Prüfungstermin vor. Es erfolgt KEINE ERINNERUNG durch das BRP-Sekretariat!
Antritt nur nach erfolgter Zahlung möglich!

Ein Wartelistenplatz für einen Prüfungsplatz bedeutet, dass Sie bei einer rechtzeitigen Stornierung eines/r anderen Kandidaten/in verständigt werden. Bei kurz vor der Prüfung stattfindenden Absagen werden sie nicht mehr angerufen, da eine gewisse Vorbereitungszeit für die Prüfung notwendig ist. Ein Wartelistenplatz wird niemals automatisch für die nächste Prüfungsanmeldung / den nächsten Prüfungstermin weitergereiht.
Jeder Prüfungstermin ist neuerlich beim BRP-Sekretariat anzumelden (Termine siehe Punkt 8.).

Wiederholung der Prüfung:

Bedenken Sie: Nach einer negativ abgelegten Prüfung muss die Wiederholung unbedingt vor der gleichen Externistenprüfungskommission stattfinden, da bei einem Wechsel zu einer anderen Prüfungsstelle die dort abgelegte Prüfung nicht anerkannt wird.
Der Wiederantritt muss auch in der erstmals ausgewählten Form (z.B. Englisch SCHRIFTLICH oder MÜNDLICH) erfolgen.

Beachten Sie, dass die Anzahl der Antritte begrenzt ist. Durch einen Terminverlust – verursacht durch unentschuldigtes Nichterscheinen am Prüfungstag – ist dieser Prüfungsantritt verloren.

Zahlung:

Zahlungsmöglichkeit: bar oder mit Bankomat. Prüfungsgebühren sind zu überweisen.

Die Externistenprüfungskommission ist zu einer exakten Abrechnung der BRP verpflichtet und benötigt hierfür ihre zeitgerechte und selbständige Gebührenüberweisung in der vorgeschriebenen Gesamthöhe!! Sonst ist kein Prüfungsantritt möglich!
Ausständige Stornogebühren sind unaufgefordert auf das BRP-Konto lt. Gebührenliste einzubezahlen, da ansonsten keine weiteren Anmeldungen möglich sind.

Nicht bezahlte Prüfungs- oder Stornogebühren führen zu erhöhtem administrativem Aufwand, der zu längeren Bearbeitungszeiten in anderen Bereichen führt.

Hinweise:

Sollte ein Sammelmail an mehrere KandidatInnen ergehen, so wird dieses aufgrund des Datenschutzes an die Schriftführerin, Frau Mag. Funda ÖZTÜRK, BA, gesandt und an die betreffenden KandidatInnen in „Blindkopie“.

Der gewählte Fachbereich muss immer von der Externistenprüfungskommission genehmigt werden! Dies gilt auch für KandidatInnen, die schon vor längerer Zeit die Zulassung erhalten haben.

Bearbeitungsdauer:

Bitte beachten Sie, dass das BRP-Sekretariat nur Teilzeit zur Verfügung steht und vorrangig / zusätzlich zur BRP auch für den laufenden Schulbetrieb unserer Tages- und Abendschule mit ca. 1.300 SchülerInnen u.v.a.m. zuständig ist!
Die Externistenprüfungskommission bearbeitet und überprüft die zahlreichen Berufsreifeprüfungsanliegen außerhalb der Unterrichtszeiten sorgfältig, dafür wird die entsprechende Zeit benötigt. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Zu den arbeitsintensivsten „Schulspitzenzeiten“ wie Schulbeginn im September, zu Semesterwechsel, zu Schulschluss und während der Matura- / Prüfungszeiten (Sept./Okt., Jänner/Febr., Mai/Juni) kann es bei der Ausstellung von Gesamtzeugnissen und Zulassungen und der Beantwortung der zahlreichen Telefon- und Mailanfragen zu längeren Verzögerungen kommen.

6. Informationen zu Teilprüfungen, Themenkreise der BRP

Ausführliche Informationen zu den einzelnen BRP-Teilprüfungen entnehmen Sie bitte der Website des Bundesministeriums für Bildung. Auch die Themenkreise (zentral) für die Prüfungen in Deutsch / Mathematik und Englisch SCHRIFTLICH finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Bildung – siehe Berufsreifeprüfungscurriculaverordnung (BRPCV).

Es gibt von unserer Schule keine Leseliste für den Gegenstand Deutsch!

Den Themenkreis für die Prüfung im Fachbereich Betriebswirtschaft / Rechnungswesen bezieht sich auf alle fünf Bände der für die HAK approbierten Schulbücher für Betriebswirtschaftslehre sowie für Unternehmensrechnung und Controlling.

Die Themenkreise für die Prüfung in Englisch mündlich und BKS mündlich (Bosnisch / Kroatisch / Serbisch) finden Sie unter https://schulenbfi.at/wp-content/uploads/2023/07/20230702_Matura-Themenkreise-Amtstafel.pdf
Die Aufgabenstellungen in BKS können in allen drei Sprachen – Bosnisch, Kroatisch und Serbisch – formuliert sein. Auch beide Schriften – lateinisch und kyrillisch – finden in den Angaben Verwendung. Um die Aufgabenstellung zu verstehen, ist die Kenntnis aller drei Sprachen und beider Schriften erforderlich. Das Prüfungsgespräch findet in der Sprache Ihrer Wahl statt.

Zur Vorbereitung sind alle für die Handelsakademie zugelassenen Lehrbücher geeignet.

Aufgrund der zentralen Aufgabenstellungen ist eine persönliche Kontaktaufnahme mit den PrüferInnen vor der BRP nicht vorgesehen – erst nach der Beurteilung der schriftlichen Arbeit beim Einsichtstermin. Dieser ist per Mail mit der/m PrüferIn zu vereinbaren.

Die Einholung der Informationen obliegt den BRP-KandidatInnen.

7. Wo finde ich den Prüfungstermin / die Uhrzeit / den Prüfungssaal?
Was nehme ich zur Prüfung mit?

Prüfungsort:
Die Berufsreifeprüfung vor der Externistenprüfungskommission findet in den Schulen des BFI Wien, 1050 Wien, Margaretenstraße 65, statt.
Das jeweilige Stockwerk und der Lehrsaal sind am Prüfungstag auf einem Aushang im Eingangsbereich, Lift und an der Lehrsaaltür ersichtlich.

AUSNAHME: Für MATHEMATIK gibt es zusätzlich einen Prüfungsort im BFI Wien. Sie erhalten ca. eine Woche vor der BRP ein Informationsmail mit Ihrem Prüfungsort. Die mündliche Kompensationsprüfung für Mathematik findet IMMER in den Schulen des BFI WIen statt. – Rückfragen bitte an Karin Grossinger.

Bei der mündlichen Prüfung (außer Kompensationsprüfung Mathematik) finden Sie an der Lehrsaaltür die Namensliste der PrüfungskandidatInnen (aufgrund des Datenschutzes keine Bekanntgabe auf der Website).

Prüfungstermin und Uhrzeit Ihrer Prüfung – siehe Punkt 8.

Dresscode für den mündlichen Prüfungstag: Business Kleidung

Zeitbestätigungen: bitte um Bekanntgabe bei der Anmeldung – bei den Vorbereitungsunterlagen liegen Zeitbestätigungen auf

Bitte kommen Sie pünktlich zur Prüfung – 30 Minuten vor dem Prüfungsbeginn! Die Zentralmatura beginnt pünktlich, ein Zuspätkommen ist nicht möglich. Planen Sie Verzögerungen im Verkehr oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln ein.

Nehmen Sie sich bitte ein Getränk, eventuell Traubenzucker / Imbiss und für die schriftliche BRP unbedingt auch einen Imbiss mit. (Falls persönlich gewünscht: FFP2-Maske)

Zur schriftlichen Prüfung ist Folgendes mitzubringen:
  • Deutsch: Lichtbildausweis, Überweisungsbestätigung der Prüfungsgebühr**, Kugelschreiber, Wörterbuch (Die Prüfung wird auf einem PC der Schule geschrieben)
  • Englisch: Lichtbildausweis, Überweisungsbestätigung der Prüfungsgebühr**, Kugelschreiber, Wörterbuch D/E, Wörterbuch E/D, Marker
  • Fachbereich BWL / RW: Lichtbildausweis, Überweisungsbestätigung der Prüfungsgebühr**, Kugelschreiber, funktionstüchtiger Taschenrechner (bitte zeitgerecht einen Funktionstest durchführen)
  • Mathematik: Lichtbildausweis, Überweisungsbestätigung der Prüfungsgebühr**, Kugelschreiber, Taschenrechner (bitte zeitgerecht einen Funktionstest durchführen), Formelsammlung (beim Prüfungsort „Schule“ wird diese vorort ausgeteilt ; beim Prüfungsort „BFI Wien“ ist diese von der Homepage des Ministeriums im Internet abzurufen.)
Zur mündlichen Prüfung ist Folgendes mitzubringen:
  • Deutsch: Lichtbildausweis, Überweisungsbestätigung der Prüfungsgebühr**, Kugelschreiber
  • Englisch / BKS: Lichtbildausweis, Überweisungsbestätigung der Prüfungsgebühr**, Kugelschreiber
  • Fachbereich BWL / RW: Lichtbildausweis, Überweisungsbestätigung der Prüfungsgebühr**, Kugelschreiber, Taschenrechner
  • Mathematik (Kompensationsprüfung): Lichtbildausweis, Überweisungsbestätigung der Prüfungsgebühr**, Kugelschreiber, Taschenrechner, Formelsammlung (diese ist der Prüferin / dem Prüfer vorzulegen oder wird beim Prüfungsort „Schule“ vorort ausgeteilt ; beim Prüfungsort „BFI Wien“ ist diese – lt. Infomail eine Woche vor der BRP – im Internet abzurufen)
  • **) Als Überweisungsbestätigung zählt ein Kontoauszug oder Ausdruck der Online-Banking-Überweisung, nicht jedoch ein Erlagschein mit dem Stempel des Selbstbedienungsapparates!

8. Aktuelle Prüfungstermine / Anmeldung:

Berufsreifeprüfung Winter 2025 (keine Anmeldung mehr möglich)
– schriftliche Termine (Uhrzeiten folgen nach Bekanntwerden):

Fachbereich BWL / RW: Termin folgt!
Deutsch: 9.1.2025
Mathematik: 10.1.2025
mündliche Kompensationsprüfung für Mathematik: 28.1.2025

Notenbekanntgabe: Termin folgt! (persönlich mit Ausweis im Sekretariat bzw. vorab per Mail mit einer Ausweiskopie als PDF-Anhang)

Der Termin für die mündliche BRP BKS, Deutsch, Englisch und Fachbereich BWL / RW wird erst bekanntgegeben!


Nach der schriftlichen BRP im Herbst 2024:

Einsicht in die schriftliche Arbeit:

Die Einsicht in Ihre schriftliche Arbeit ist nur in den vorgegebenen Sprechstunden der PrüferInnen – nach Vereinbarung mittels Mail – in deren Beisein möglich. (Informationsmail folgt zeitgerecht.)

Kompensationsprüfung Mathematik:

Bei einer negativen Note in Mathematik (schriftlich) besteht direkt nach der Notenbekanntgabe die Möglichkeit zur persönlichen Anmeldung einer Kompensationsprüfung in Mathematik (mündlich; Dauer ca. 15 Minuten) beim BRP-Sekretariat.

Teilprüfungszeugnisse:

Die positiven Teilprüfungszeugnisse werden nach der Konferenz / Notenbekanntgabe (für Mathematik) bzw. nach den mündlichen Prüfungen (für Deutsch, Englisch, Fachbereich BWL / RW) automatisch ausgestellt.
Sie werden betreffend der Abholung per Mail verständigt.



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Hinweise zur Anmeldung für die BRP:

  • Schriftliche Termine für die BRP im Sommer 2025:
    Fachbereich BWL / RW: Termin folgt!
    Deutsch 7.5.2025
    Mathematik: 8.5.2024
    Englisch: 9.5.2025
    Kompensationsprüfung Mathematik: 27. und 28.5.2025 (genauer Termin folgt)

    Notenbekanntgabe: Termin folgt! (persönlich mit Ausweis im Sekretariat bzw. vorab per Mail mit einer Ausweiskopie als PDF-Anhang)

    Der Termin für die mündliche BRP BKS, Deutsch, Englisch und Fachbereich BWL / RW wird erst bekanntgegeben!
  • Anmeldung für die BRP im Sommer 2025:
    Restplatzvergabe ab 20.11.2024 bis 12.12.2024

    Es gibt freie Plätze für BKS mündlich, Deutsch, Englisch schriftlich oder mündlich, den Fachbereich BWL / RW und Mathematik!

    Bei Interesse senden Sie – sofern Sie eine Zulassung zur BRP bei uns haben oder ehemalige/r SchülerIn waren oder die BRP-Vorbereitung beim BFI Wien absolvieren und somit eine ZL erhalten – ein kurzes Anfragemail an karin.grossinger@schulenbfi.at
    Wenn Sie einen Prüfungsplatz für Mathematik benötigen, ersuchen wir auch um Angabe, wo Sie die BRP-Vorbereitung absolvieren (z.B. BFI Wien).

    Sie erhalten ein Antwortmail – und wenn der gewünschte Prüfungsplatz frei ist ein Anmeldeformular per Mail, welches ausgefüllt und unterschrieben zu retournieren ist.
    Zu einem späateren Termin folgt ein Informationsschreiben (= Auszug dieser Homepage) und die Gebührenliste zum Überweisen der Prüfungsgebühr.

    Alle Personen von Dr. Roland, VHS, WIFI etc. können erst bei der Restplatzvergabe einen freien Prüfungsplatz und somit dann eine Zulassung zur BRP beantragen / erhalten.

  • Anmeldung für die BRP im Herbst 2025: im März 2025 (genaues Datum folgt)
  • Vor den Anmeldetagen ist keine Anmeldung möglich! Bitte vor den Anmeldetagen KEINE Anfragemails senden!

9. Stornobedingungen betreffend Prüfungsantritt:

Die Abmeldung von einer Prüfung muss schriftlich erfolgen! (es gilt das Datum des Mails, Poststempels oder des Abgabetermins der schriftlichen Abmeldung im Sekretariat)
Stornierungen per Mail sind nur von Ihrer, in unserem Akt aufliegenden Mailadresse zulässig und müssen an office@schulenbfi.at gesendet werden.
Ein Anruf wird als Stornierung nicht anerkannt.

Die Stornobedingungen sind ab der Zusage auf Ihr Anfragemail gültig!

Es werden folgende Stornogebühren verrechnet:

  • Bei Stornierung der BRP innerhalb von 14 Tagen vor dem Prüfungsantritt oder am Prüfungstag:
    € 50,- Stornogebühr (wird mit der Prüfungsgebühr gegengerechnet)
  • Nichterscheinen zur Prüfung:
    Im Erkrankungsfall ist unverzüglich (binnen drei Tagen) eine Arztbestätigung zu übermitteln (per Post oder Mail). In diesem Fall wird keine Stornogebühr eingehoben.
    Ansonsten wird die Prüfungsgebühr als Stornogebühr (Höhe mindestens € 50,-) einbehalten.

Eine weitere Prüfungsanmeldung ist nur nach Bezahlung noch offener Stornogebühren aus der Vergangenheit möglich!

Bankverbindung für fehlende Gebühren:
IBAN AT15 1400 0010 1081 2450, Empfänger: BFI Wien – Externistenprüfung
Verwendungszweck: BRP, Vor- und Zuname und Zahlungsgrund angeben